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   LG Düsseldorf, 05.04.2012 - 5 O 724/06   

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LG Düsseldorf, 05.04.2012 - 5 O 724/06 (https://dejure.org/2012,17580)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.04.2012 - 5 O 724/06 (https://dejure.org/2012,17580)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. April 2012 - 5 O 724/06 (https://dejure.org/2012,17580)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gleichgewichtigkeit der Beteiligung beider Partner einer Gemeinschaftspraxis am Vermögen der Gesellschaft als Zulassungsgrund; Beschlüsse der Kassenärztlichen Vereinigungen als autonome eingeschränkt überprüfbare Rechtssetzung; Berufliche und persönliche Sicherung der ...

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung i.R.d. Versagung einer Genehmigung zur Zulassung von Vertragsärzten als Gemeinschaftspraxis bzw. GbR; Haftungsrechtliche Verantwortlichkeit der kassenärztlichen Vereinigung für die von ihr bestellten Mitglieder des ...

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Kassenärztliche Vereinigung haftet bei fehlerhafter Versagung der Genehmigung einer Gemeinschaftspraxis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung i.R.d. Versagung einer Genehmigung zur Zulassung von Vertragsärzten als Gemeinschaftspraxis bzw. GbR; Haftungsrechtliche Verantwortlichkeit der kassenärztlichen Vereinigung für die von ihr bestellten Mitglieder des ...

  • rechtsportal.de

    Gleichgewichtigkeit der Beteiligung beider Partner einer Gemeinschaftspraxis am Vermögen der Gesellschaft als Zulassungsgrund; Beschlüsse der Kassenärztlichen Vereinigungen als autonome eingeschränkt überprüfbare Rechtssetzung; Berufliche und persönliche Sicherung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulassungsausschuss kann bei Versagung der Genehmigung einer Gemeinschaftspraxis haften

  • auw.de (Kurzinformation)

    Zulassungsausschuss bei Fehlern zu Schadenersatz verpflichtet

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 16.03.1973 - 6 RKa 23/71
    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.04.2012 - 5 O 724/06
    (1) Welche Voraussetzungen für eine Tätigkeit persönlich in freier Praxis im Sinne des § 32 Abs. 1 Satz 1 Ärzte-ZV - im Gegensatz zu einem Angestelltenverhältnis im Sinne des § 32 b Ärzte-ZV - erforderlich sind, hat das Bundessozialgericht in seinen Urteilen vom 16.03.1973 (NJW 1973, 1435), vom 16.07.2003 (SozR 4-5520 § 33 Nr. 2) und vom 28.11.2007 (BSGE 99, 218 ) vorgezeichnet.

    Insoweit muss es maßgeblich von seiner Arbeitskraft abhängen, in welchem Umfang seine freiberufliche Tätigkeit Einkünfte erbringt (vgl. BSG NJW 1973, 1435, 1437).

    Zudem muss der Arzt die Befugnis haben, den medizinischen Auftrag nach eigenem Ermessen zu gestalten sowie über die räumlichen und sächlichen Mittel, ggf. auch über den Einsatz von Hilfspersonal, zu disponieren oder jedenfalls an der Disposition mitzuwirken (BSG NJW 1973, 1435, 1436; BSGE 76, 59, 64, BSGE 80, 130, 132).

    Das Erfordernis, dass es beim Vertragsarzt "maßgebend von seiner Arbeitskraft abhängen" muss, in welchem Umfang seine freiberufliche Tätigkeit Einkünfte erbringt (BSG NJW 1973, 1435, 1437), ihn also im positiven wie im negativen Sinne die Chance und das Risiko des beruflichen Erfolges oder Misserfolges persönlich treffen müssen, ist der Notwendigkeit geschuldet, den Status des Vertragsarztes von dem Status des angestellten Arztes abzugrenzen.

    Diese Teilhabe an Gewinn und Verlust der laufenden Praxistätigkeit kann nicht allein auf den Kapitaleinsatz bezogen werden, der bei der ärztlichen Tätigkeit nicht die ausschlaggebende Rolle spielt ( vgl. BSG NJW 1973, 1435, 1436 f).

  • BSG, 28.11.2007 - B 6 KA 26/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ausschreibung eines Vertragsarztsitzes nur bei

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.04.2012 - 5 O 724/06
    (1) Welche Voraussetzungen für eine Tätigkeit persönlich in freier Praxis im Sinne des § 32 Abs. 1 Satz 1 Ärzte-ZV - im Gegensatz zu einem Angestelltenverhältnis im Sinne des § 32 b Ärzte-ZV - erforderlich sind, hat das Bundessozialgericht in seinen Urteilen vom 16.03.1973 (NJW 1973, 1435), vom 16.07.2003 (SozR 4-5520 § 33 Nr. 2) und vom 28.11.2007 (BSGE 99, 218 ) vorgezeichnet.

    Insbesondere darf in Wahrheit kein verstecktes Angestelltenverhältnis vorliegen (BSGE 99, 218, vgl auch BSGE 91, 164 - jeweils betreffend die Gemeinschaftspraxis).

    Für das Maß an Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit, das einem Arzt bei der von ihm bei seinem Antrag auf Zulassung geplanten und dann ausgeübten vertragsärztlichen Tätigkeit verbleibt, können zivilrechtliche Vereinbarungen, die er bezogen auf die Arztpraxis getroffen hat, Bedeutung haben (vgl. hierzu BSGE 99, 218).

  • BGH, 12.04.2006 - III ZR 35/05

    Verantwortlichkeit der Kassenärztlichen Vereinigung für Pflichtverletzungen der

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.04.2012 - 5 O 724/06
    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine haftungsrechtliche Verantwortlichkeit der kassenärztlichen Vereinigung für die von ihr bestellten Mitglieder des Zulassungsausschusses i. S. d. § 839 BGB besteht (BGH VersR 2007, 1560).

    Der Ausschuss ist damit Einrichtung der gemeinsamen Selbstverwaltung von Vertragsärzten bzw. Vertragszahnärzten und Krankenkassen (BGH NJW-RR 2006, 966 f unter Hinweis auf BSG SozR 3-2005 § 96 Nr. 1 Rn. 17), die - hoheitlich handelnd - ihre Selbstverwaltungsaufgaben mit unmittelbarer Wirkung für die entsendenden Körperschaften wahrnehmen.

    Für den Bereich der Amtshaftung entscheidet der Bundesgerichtshof die Frage nach der haftpflichtigen Körperschaft in ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH NJW-RR 2006, 966 f unter Hinweis auf BGHZ 99, 326 ff, 330; 150, 172, 179) danach, welche Körperschaft dem Amtsträger das Amt, bei dessen Wahrnehmung die in Rede stehende Amtspflichtverletzung begangen wurde, übertragen hat.

  • BGH, 14.03.2002 - III ZR 302/00

    Haftung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für Beschluß des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.04.2012 - 5 O 724/06
    Für den Bereich der Amtshaftung entscheidet der Bundesgerichtshof die Frage nach der haftpflichtigen Körperschaft in ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH NJW-RR 2006, 966 f unter Hinweis auf BGHZ 99, 326 ff, 330; 150, 172, 179) danach, welche Körperschaft dem Amtsträger das Amt, bei dessen Wahrnehmung die in Rede stehende Amtspflichtverletzung begangen wurde, übertragen hat.
  • BGH, 10.03.1994 - III ZR 9/93

    Schadensersatz für rechtswidrige Ablehnung einer Bauvoranfrage

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.04.2012 - 5 O 724/06
    Der Ersatzanspruch hängt dementsprechend davon ab, dass gerade das im Einzelfall berührte Interesse nach dem Zweck und der rechtlichen Bestimmung des Amtsgeschäfts geschützt werden sollte (BGHZ 125, 258, 269).
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 49/02 R

    Regelung über Gemeinschaftspraxis in Ärzte-ZV - formelles Gesetz -

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.04.2012 - 5 O 724/06
    Insbesondere darf in Wahrheit kein verstecktes Angestelltenverhältnis vorliegen (BSGE 99, 218, vgl auch BSGE 91, 164 - jeweils betreffend die Gemeinschaftspraxis).
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 34/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Zulassung - Laborärzte - überörtliche

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.04.2012 - 5 O 724/06
    (1) Welche Voraussetzungen für eine Tätigkeit persönlich in freier Praxis im Sinne des § 32 Abs. 1 Satz 1 Ärzte-ZV - im Gegensatz zu einem Angestelltenverhältnis im Sinne des § 32 b Ärzte-ZV - erforderlich sind, hat das Bundessozialgericht in seinen Urteilen vom 16.03.1973 (NJW 1973, 1435), vom 16.07.2003 (SozR 4-5520 § 33 Nr. 2) und vom 28.11.2007 (BSGE 99, 218 ) vorgezeichnet.
  • BGH, 15.01.1987 - III ZR 17/85

    Haftung für Amtspflichtverletzungen der Bediensteten der Unteren

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.04.2012 - 5 O 724/06
    Für den Bereich der Amtshaftung entscheidet der Bundesgerichtshof die Frage nach der haftpflichtigen Körperschaft in ständiger Rechtsprechung (vgl. BGH NJW-RR 2006, 966 f unter Hinweis auf BGHZ 99, 326 ff, 330; 150, 172, 179) danach, welche Körperschaft dem Amtsträger das Amt, bei dessen Wahrnehmung die in Rede stehende Amtspflichtverletzung begangen wurde, übertragen hat.
  • BGH, 24.10.2002 - III ZR 259/01

    Begründung von Vertrauensschutz durch eine unrichtige amtliche Auskunft im

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.04.2012 - 5 O 724/06
    Dabei ist, soweit begünstigende Verwaltungsakte in Rede stehen, auf das Vertrauen abzustellen, das die Maßnahme begründen soll (BGH, NVwZ 2003, 376, 377).
  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 23/94

    Zulassung eines Arztes zur vertragsärztlichen Versorgung bei Kooperationsvertrag

    Auszug aus LG Düsseldorf, 05.04.2012 - 5 O 724/06
    Zudem muss der Arzt die Befugnis haben, den medizinischen Auftrag nach eigenem Ermessen zu gestalten sowie über die räumlichen und sächlichen Mittel, ggf. auch über den Einsatz von Hilfspersonal, zu disponieren oder jedenfalls an der Disposition mitzuwirken (BSG NJW 1973, 1435, 1436; BSGE 76, 59, 64, BSGE 80, 130, 132).
  • BSG, 19.03.1997 - 6 RKa 39/96

    Vertragsärztliche Tätigkeit neben einer werksärztlichen Tätigkeit auf dem

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.08.2002 - L 3 KA 161/02

    Rückforderung von Honoraren aus einer gemeinschaftlichen Arztpraxis;

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